Kosten und Honorar
Bereits zu Beginn unserer Tätigkeit informieren wir Sie transparent über die voraussichtlich entstehenden Kosten. Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), kann in bestimmten Fällen jedoch auch individuell vereinbart werden.
Vergütung nach RVG
Die gesetzlichen Anwaltsgebühren richten sich häufig nach dem Gegenstands- oder Streitwert. Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Angelegenheit können dabei eine Rolle spielen.
Rechtsschutzversicherung
Besteht Rechtsschutzversicherungsschutz, übernimmt die Versicherung häufig die Kosten einer Beratung oder eines gerichtlichen Verfahrens. Die Deckungsanfrage übernehmen wir gerne für Sie.
Beratungshilfe
Personen mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe erhalten. Der Beratungshilfeschein wird vom zuständigen Amtsgericht ausgestellt.
Fragen zu den Kosten?
Gerne erläutern wir Ihnen die voraussichtlichen Gebühren und geben Ihnen – soweit dies möglich ist – bereits vorab eine erste Kosteneinschätzung.
Außergerichtliche Beratung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten.
Für außergerichtliche Beratungen können – abhängig von Art und Umfang der Angelegenheit – individuelle Vergütungsvereinbarungen getroffen werden. Möglich sind beispielsweise Stundenhonorare, Pauschalvergütungen oder bei laufender Betreuung feste Vergütungsmodelle.