Prozessführung

Rechte geltend machen.

Wir machen Ihrer Rechte gerichtliche geltend. Ist Ihr Gegner uneinsichtig oder stur, so lässt sich die Durchsetzung Ihrer Rechtsposition auf außergerichtlichem Wege nicht erreichen. Der nächste Schritt ist die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe. Zur Wahrung von Fristen ist die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens erforderlich, zb. nach einer Kündigung oder bei der Einforderung von Gehaltsansprüchen.

Vor einer gerichtlichen Vertretung steht die gewissenhafte Prüfung der Rechtslage, die Auskunft über die Erfolgsaussichten und Gefahren sowie eine ausführliche Beratung über alternative Vorgehensweisen und Kosten.

Wir vertreten Sie bundesweit vor allen Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit: den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht.