Bundesregierung

Corona-Pandemie und Kurzarbeit

Wenn Aufträge und Umsatz aufgrund der Corona-Pandemie fehlen, kann der Arbeitgeber mit einem arbeitsrechtlichen Instrument diese Flaute überbrücken ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Dieses Instrument heißt Kurzarbeit. Ein Arbeitnehmer arbeitet in „Kurzarbeit“ vorübergehend gar nicht oder weniger Stunden, als sein Arbeitsvertrag vorsieht. Wenn der Betrieb Lohn oder Gehalt nicht voll zahlen kann, gleicht die Agentur … Weiterlesen …