Kündigung als Arbeitnehmer

Kündigung erhalten? Jetzt richtig handeln.

Eine Kündigung ist für viele Arbeitnehmer ein einschneidendes Ereignis. Gerade in den ersten Tagen nach Zugang der Kündigung werden häufig Fehler gemacht, die später kaum noch korrigiert werden können. Deshalb sollten Sie möglichst früh prüfen lassen, ob die Kündigung wirksam ist und welche Möglichkeiten bestehen, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder eine angemessene Abfindung zu erzielen.

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten und vertreten Arbeitnehmer bundesweit bei allen Fragen rund um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses – außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht.

Welche Arten der Kündigung gibt es?

Grundsätzlich wird zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung unterschieden.

Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen, tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist.

Für ihre Wirksamkeit müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören insbesondere:

  • Einhaltung der Schriftform
  • Zugang der Kündigung
  • Einhaltung der Kündigungsfrist
  • Beteiligung des Betriebsrats (wenn vorhanden)
  • Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz

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Außerordentliche (fristlose) Kündigung

Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Sie ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Typische Voraussetzungen sind:

  • schwerwiegende Pflichtverletzungen
  • Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist
  • häufig vorherige Abmahnung
  • Schriftform

→ mehr Außerordentliche Kündigung

Welche Kündigungsgründe sind zulässig?

Nicht jede Kündigung ist automatisch wirksam. Arbeitgeber müssen – soweit das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet – einen rechtlich anerkannten Kündigungsgrund nachweisen.

Die häufigsten Kündigungsgründe sind:

  • verhaltensbedingte Kündigung
  • personenbedingte Kündigung
  • betriebsbedingte Kündigung

Daneben kommen in Ausnahmefällen Gründe für eine außerordentliche Kündigung in Betracht.

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Kündigungsfristen

Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis grundsätzlich mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen, soweit keine anderen Vereinbarungen gelten.

Für Arbeitgeber verlängern sich die Kündigungsfristen häufig mit zunehmender Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Welche Frist im Einzelfall gilt, hängt unter anderem ab von

  • Arbeitsvertrag
  • Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarung
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Probezeit

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Wichtige Fristen nach einer Kündigung

Nach Erhalt einer Kündigung laufen häufig sehr kurze gesetzliche Fristen.

Besonders wichtig ist:

  • Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen
  • Mitteilung einer Schwangerschaft innerhalb bestimmter Fristen
  • Mitteilung einer Schwerbehinderung
  • Ausschlussfristen aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag

Wer diese Fristen versäumt, verliert häufig seine Rechte.

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Kündigungsschutz

Viele Arbeitnehmer genießen gesetzlichen Kündigungsschutz.

Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer insbesondere vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen.

Darüber hinaus bestehen besondere Schutzvorschriften beispielsweise für

  • Schwangere
  • schwerbehinderte Menschen
  • Betriebsratsmitglieder
  • Beschäftigte in Elternzeit

Ist eine Kündigung rechtswidrig, kann sie durch eine Kündigungsschutzklage angegriffen werden.

→ mehr Kündigungsschutz

Abmahnung

Vor einer verhaltensbedingten Kündigung ist häufig zunächst eine wirksame Abmahnung erforderlich.

Eine Abmahnung muss

  • das konkrete Fehlverhalten beschreiben,
  • eine Vertragsverletzung deutlich benennen,
  • zukünftiges vertragsgerechtes Verhalten verlangen und
  • arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung ankündigen.

Nicht jede Abmahnung ist wirksam. Viele enthalten formale oder inhaltliche Fehler.

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Aufhebungsvertrag

Nicht jedes Arbeitsverhältnis endet durch Kündigung.

Oft schlagen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vor.

Ein Aufhebungsvertrag kann Vorteile bieten, etwa

  • ein früheres Ausscheiden,
  • eine Abfindung,
  • ein gutes Arbeitszeugnis oder
  • eine Freistellung.

Er kann aber auch erhebliche Nachteile haben, beispielsweise eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder den Verlust von Kündigungsschutz.

Deshalb sollte ein Aufhebungsvertrag niemals ungeprüft unterschrieben werden.

→ mehr Aufhebungsvertrag

Freistellung

Nach einer Kündigung stellen Arbeitgeber Arbeitnehmer häufig bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses frei.

Dabei stellt sich unter anderem die Frage,

  • ob die Freistellung bezahlt erfolgt,
  • ob Resturlaub angerechnet werden darf,
  • wie Überstunden behandelt werden,
  • ob der Dienstwagen weiter genutzt werden darf und
  • welche Pflichten während der Freistellung bestehen.

→ mehr lesen Freistellung

Abfindung

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass bei jeder Kündigung automatisch eine Abfindung gezahlt werden muss. Das ist jedoch nicht der Fall.

Eine Abfindung kommt insbesondere in Betracht,

  • im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens,
  • bei einem gerichtlichen Vergleich,
  • aufgrund eines Sozialplans,
  • aufgrund eines Aufhebungsvertrags oder
  • wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einvernehmlich einigen.

Ob eine Abfindung erzielt werden kann und in welcher Höhe, hängt vom Einzelfall ab.

→ mehr lesen Abfindung

Unsere Unterstützung für Arbeitnehmer

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer unter anderem bei:

  • Prüfung einer Kündigung
  • Kündigungsschutzklage
  • Abmahnung
  • Aufhebungsverträgen
  • Abfindungsverhandlungen
  • Freistellung
  • Kündigungsfristen
  • Sonderkündigungsschutz
  • Zeugnissen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Lassen Sie Ihre Kündigung frühzeitig prüfen

Gerade nach Erhalt einer Kündigung laufen häufig sehr kurze Fristen. Eine rechtzeitige rechtliche Prüfung schafft Klarheit über Ihre Erfolgsaussichten und hilft dabei, finanzielle Nachteile zu vermeiden.

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