Außergerichtliche Vertretung

Vertretung außergerichtlich

Die schriftliche Geltendmachung Ihrer Rechtsposition gegenüber der Gegenseite stellt eine außergerichtliche Vertretung dar, ebenso die sich daran anschließenden Korrespondenz. Ein klärendes Gespräch mit der Gegenseite kann ebenfalls adäquat sein.

Sinn der Durchsetzung Ihrer Rechte durch außergerichtliche Vertretung ist auf gerichtliche Hilfe zu verzichten. Die Herbeiführung einer gütlichen Einigung streben wir an, wenn wir durch eine außergerichtliche Vertretung die Durchsetzung Ihrer Rechtsposition nicht in vollem Umfang erreichen. Kostenersparnis und die und eine Schonung des persönlichen Verhältnis zur Gegenseite sind Vorteile bei der Vermeidung eines Gerichtsprozesses.

Rechtsanwalt Uwe Lehr ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.