Arbeitsbeginn und -ende, Pausen und die Stundenverteilung auf die Woche werden im Arbeitsvertrag festgelegt.
Tägliche Arbeitszeit
Laut Arbeitszeitgesetz ist die maximale Arbeitszeit pro Tag acht Stunden. Diese Zeit kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Voraussetzung: in sechs Kalendermonaten (24 Wochen) werden durchschnittlich acht Stunden am Tag nicht überschritten.
Pausen und Ruhezeiten
Laut Arbeitszeitgesetz gilt folgende Pausenregelung:
Arbeitszeit | Pausenzeit |
---|---|
ab 6 Stunden | 30 Minuten |
ab 9 Stunden | 45 Minuten |
Die Pausen können in Abschnitten genommen werden. Eine 30-Minuten-Pause kann also in 2 x 15 Minuten aufgeteilt werden. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen. An Sonn- und Feiertagen dürfen Arbeitnehmer nicht beschäftigt werden. Es gibt Ausnahmen.
Jugendschutz
Für Jugendliche gelten folgende Pausenzeiten:
Arbeitszeit | Pausenzeit |
---|---|
ab 4,5 Stunden | 30 Minuten |
ab 6 Stunden | 60 Minuten |
Laut Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht mehr als acht Stunden täglich (max. 40 Stunden wöchentlich) arbeiten. Für den Unterricht in der Berufsschule muss der Arbeitgeber den Jugendlichen von der Arbeit befreien.
Mutterschutz
Folgende Arbeitszeit ist für werdende und stillende Mütter verboten:
- Mehrarbeit
- Nachtarbeit (20 – 6 Uhr)
- Arbeit an Sonn- und Feiertagen