Auslandsaufenthalt

Bei mindestens einem Monat Auslandsaufenthalt, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vor der Abreise folgendes schriftlich bestätigen:

  • Dauer der Tätigkeit im Ausland
  • Währung des Arbeitsentgelts
  • zusätzliches Arbeitsentgelt für den Auslandsaufenthalt und die entsprechenden zusätzlichen Leistungen
  • vereinbarte Bedingungen für die Rückkehr des Arbeitnehmers