Zeugnisse für Arbeitnehmer

Ein Arbeitszeugnis ist für Arbeitnehmer ein wichtiges Dokument. Es gibt Auskunft über die Art und Dauer der Beschäftigung sowie – beim qualifizierten Zeugnis – über die erbrachten Leistungen und das Verhalten im Arbeitsverhältnis.

Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Auch freie Mitarbeiter können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zeugnisanspruch haben. Voraussetzung ist ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis, damit eine ausreichende Beurteilung der fachlichen und persönlichen Qualitäten möglich ist.

Einfaches oder qualifiziertes Zeugnis?

Arbeitnehmer können zwischen einem einfachen Zeugnis und einem qualifizierten Zeugnis unterscheiden.

Einfaches Zeugnis

Das einfache Zeugnis enthält insbesondere:

  • Angaben zur Person
  • akademischen Grad
  • Art und Dauer der Beschäftigung
  • Beschreibung des Arbeitsplatzes und der ausgeübten Tätigkeit
  • gegebenenfalls Leitungsbefugnisse
  • besondere Vollmachten, beispielsweise eine Prokura
  • absolvierte Fortbildungen

Das einfache Zeugnis enthält dagegen grundsätzlich keine Bewertung der Arbeitsleistung oder des Verhaltens.

Qualifiziertes Zeugnis

Ein qualifiziertes Zeugnis enthält zusätzlich eine Beurteilung von:

  • Arbeitsleistung
  • Arbeitsweise und Arbeitserfolg
  • Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern
  • Führungsqualitäten
  • Fachkenntnissen
  • Arbeitsorganisation
  • Arbeitsqualität
  • Arbeitsumfang
  • Ausdrucksvermögen
  • Verhandlungsgeschick

Die Ausstellung eines qualifizierten Zeugnisses erfolgt auf Verlangen des Arbeitnehmers.

Ein qualifiziertes Zeugnis kann für die Bewerbung bei einem neuen Arbeitgeber besonders wichtig sein. Lassen Sie ein Arbeitszeugnis rechtzeitig überprüfen, wenn Sie Zweifel an Inhalt oder Bewertung haben.

→ mehr lesen Sonderregelungen für Arbeitnehmer

Was muss ein Arbeitszeugnis enthalten?

Ein Arbeitszeugnis muss die wesentlichen Tätigkeiten und die Beschäftigungsdauer wiedergeben. Bei einem qualifizierten Zeugnis kommen die Beurteilung der Arbeitsleistung und des Verhaltens hinzu.

Der Arbeitgeber muss sich bei der Zeugniserstellung grundsätzlich auf die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses beziehen. Einzelne positive oder negative Phasen dürfen nicht isoliert betrachtet werden.

Ein Zeugnis soll insbesondere:

  • wahrheitsgetreu
  • wohlwollend
  • vollständig
  • umfassend
  • allgemein verständlich

sein.

Es darf keine beleidigenden oder abwertenden Formulierungen enthalten und soll das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig erschweren.

Ungünstige Tatsachen dürfen allerdings nicht einfach verschwiegen werden, wenn sie für die Beurteilung des Arbeitsverhältnisses relevant sind.

→ mehr lesen Zeugnisinhalt

Zeugnissprache – welche Bedeutung haben die Formulierungen?

Gerade im qualifizierten Arbeitszeugnis kommt häufig eine besondere Zeugnissprache zum Einsatz. Bestimmte Formulierungen können eine bestimmte Bewertung der Arbeitsleistung oder des Verhaltens ausdrücken.

Arbeitsleistung

Beispielsweise können folgende Formulierungen unterschiedliche Bewertungen ausdrücken:

Sehr gut:
„Herr X hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.“

Gut:
„Herr X hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.“

Befriedigend:
„Herr X hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt.“

Ausreichend:
„Herr X hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt.“

Mangelhaft:
„Herr X hat die ihm übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt.“

Die sogenannte Zeugnissprache ist allerdings nicht statisch. Formulierungen können sich verändern und müssen immer im Zusammenhang mit dem gesamten Zeugnis betrachtet werden.

Arbeitsweise und -erfolg

Auch die Art und Weise, wie ein Arbeitnehmer seine Aufgaben erledigt hat, kann im Zeugnis bewertet werden.

Beispiele:

Sehr gut:
„Herr X hat die ihm übertragenen Aufgaben stets mit größter Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.“

Gut:
„Herr X hat die ihm übertragenen Aufgaben stets mit großer Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.“

Befriedigend:
„Herr X hat die ihm übertragenen Aufgaben stets mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.“

Ausreichend:
„Herr X hat die ihm übertragenen Aufgaben im Allgemeinen mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.“

Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern

Auch das Verhalten im Betrieb kann Bestandteil eines qualifizierten Zeugnisses sein.

Dabei kann beispielsweise bewertet werden, ob der Arbeitnehmer gegenüber Vorgesetzten und Kollegen einwandfrei, kooperativ und anerkannt aufgetreten ist.

Die Formulierung sollte deshalb nicht isoliert, sondern immer im Zusammenhang mit dem gesamten Zeugnis betrachtet werden.

Führungsqualitäten

Bei Arbeitnehmern mit Führungsverantwortung können zusätzlich die Führungsqualitäten beurteilt werden.

Dabei können beispielsweise Überzeugungskraft, Motivationsvermögen und die Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit Mitarbeitern eine Rolle spielen.

Danksagungen und gute Wünsche

Am Ende eines Arbeitszeugnisses finden sich häufig Danksagungen und gute Wünsche für die Zukunft.

Auf bestimmte Zusätze wie Glückwünsche oder die ausdrückliche Bedauernsformel besteht nach dem vorliegenden Material jedoch kein Anspruch. Ob solche Formulierungen aufgenommen werden, liegt grundsätzlich im Ermessen des Ausstellers.

Fehlen solche Formulierungen, kann dies bei der Bewertung eines Zeugnisses dennoch eine Rolle spielen.

→ mehr lesen Zeugnisaussteller

Trennungsformeln im Arbeitszeugnis

Auch die Formulierung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann für Arbeitnehmer von Bedeutung sein.

Beispiele:

Kündigung durch den Arbeitnehmer:
„Herr X verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch.“

Kündigung durch den Arbeitgeber:
„Das Arbeitsverhältnis endete am xx.xx.xx.“

Einvernehmliche Beendigung:
„Das Arbeitsverhältnis endet im besten beiderseitigen Einvernehmen.“

Gerade bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sollte deshalb darauf geachtet werden, wie der Grund beziehungsweise die Art der Beendigung im Zeugnis dargestellt wird.

Versteckte Hinweise im Arbeitszeugnis

Neben den ausdrücklich formulierten Bewertungen können auch scheinbar positive Aussagen eine bestimmte Bedeutung haben.

Beispiele aus der bisherigen Zeugnispraxis:

„Durch sein aufgeschlossenes Wesen war Herr X bei Mitarbeitern gern gesehen.“

kann als Hinweis auf eine starke Gesprächigkeit verstanden werden.

„Durch sein fröhliches Naturell war Herr X bei Mitarbeitern gern gesehen.“

kann als Hinweis auf einen eher geselligen Charakter verstanden werden.

„Herr X bewältigte Aufgaben stets im Alleingang.“

kann dagegen auf fehlende Teamfähigkeit hindeuten.

Solche Formulierungen sollten jedoch nicht automatisch als feststehender „Code“ verstanden werden. Die Bedeutung eines Zeugnisses ergibt sich aus dem Gesamtzusammenhang.

→ mehr lesen Zeugnissprache

Wer stellt das Zeugnis aus?

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Ausstellung des Zeugnisses verantwortlich. Die Beurteilung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch durch einen Vorgesetzten erfolgen.

Bei leitenden Mitarbeitern, die unmittelbar der Geschäftsführung unterstellt waren, soll das Zeugnis von einem Mitglied der Geschäftsleitung unterzeichnet werden. Die Stellung des Unterzeichnenden als Mitglied der Geschäftsleitung muss dabei eindeutig erkennbar sein.

→ mehr lesen Zeugnisse für Arbeitgeber

Wann kann der Arbeitnehmer das Zeugnis verlangen?

Der Anspruch auf ein Zeugnis entsteht grundsätzlich mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In der Praxis kann ein Arbeitnehmer das Zeugnis bereits während der Kündigungsfrist verlangen, damit er sich damit bei anderen Arbeitgebern bewerben kann.

Das Zeugnis soll dem Arbeitnehmer die Bewerbung auf einen neuen Arbeitsplatz ermöglichen.

Zeugnisübergabe

Grundsätzlich kann der Arbeitnehmer sein Zeugnis beim Arbeitgeber abholen.

Ist das Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch nicht fertiggestellt, muss es dem Arbeitnehmer nach dem bisherigen Material zugesandt werden. Die dabei entstehenden Kosten hat der Arbeitgeber zu übernehmen.

Achten Sie darauf, dass Sie Ihr Zeugnis rechtzeitig erhalten. Ein fehlendes oder verspätetes Zeugnis kann die Bewerbung auf einen neuen Arbeitsplatz erschweren.

→ mehr lesen Zeugnisübergabe

Falsches oder fehlerhaftes Zeugnis

Ein Arbeitszeugnis muss der Wahrheit entsprechen. Enthält es falsche Angaben oder unzutreffende Bewertungen, kann der Arbeitnehmer eine Korrektur verlangen.

Auch die Vollständigkeit des Zeugnisses ist wichtig. Eine Beurteilung darf nicht durch bewusst irreführende oder versteckte negative Formulierungen entwertet werden.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihr Arbeitszeugnis falsch, unvollständig oder ungünstig formuliert ist, sollten Sie es fachlich prüfen lassen.

→ mehr lesen Falsches Zeugnis

Verspätetes Zeugnis

Wird ein Zeugnis nicht rechtzeitig ausgestellt und entsteht dem Arbeitnehmer dadurch ein nachweisbarer Schaden, können Schadensersatzansprüche in Betracht kommen.

Der Arbeitnehmer muss den entstandenen Schaden allerdings nachweisen.

Was tun bei einem schlechten Arbeitszeugnis?

Ein Arbeitszeugnis sollte nicht einfach hingenommen werden, wenn einzelne Formulierungen unklar, widersprüchlich oder ungünstig sind.

Insbesondere bei einem qualifizierten Zeugnis lohnt sich eine genaue Prüfung von:

  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Leistungsbeurteilung
  • Bewertung der Arbeitsweise
  • Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen
  • Führungsleistung
  • Schlussformel
  • Angaben zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Vollständigkeit und Verständlichkeit

Ein Arbeitszeugnis kann für den weiteren beruflichen Weg entscheidend sein. Lassen Sie ein problematisches Zeugnis deshalb möglichst frühzeitig überprüfen.

Rechtsanwalt Uwe Lehr, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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