Die „Zeugnissprache“ oder auch der „Zeugniscodes“ sind Standard Formulierungen und werden in qualifizierten Zeugnissen eingesetzt. Sie ermöglichen Arbeitgebern eine differenzierte aber trotzdem wohlwollend klingende Beurteilung über das Verhalten und die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers.
Bewertungskriterien
Die „Zeugnissprache“ verändert sich ständig, so dass eigentlich keine feste Zuordnung möglich ist. Rechtsanwalt Uwe Lehr, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Warum gibt es die Zeugnissprache?
Ein Zeugnis muss zwar wahrheitsgetreu und vollständig sein, es darf jedoch dem Arbeitgeber nicht sein Vorwärtskommen behindern. Um diesen – manchmal gegensätzlichen – Anforderungen an ein Zeugnis gerecht zu werden, muss der Arbeitgeber in der „Zeugnissprache“ schreiben.
Ein Zeugnis muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- wahrheitsgetreu
- wohlwollend
- vollständig
- umfassend
- allgemein verständlich
- ohne Beleidigungen oder Abwertungen
Das Zeugnis darf keine Behinderung für den Arbeitnehmer sein. Ungünstige Umstände, wie nicht bestandene Prüfung, sollen jedoch erwähnt werden.
Machen Sie sich als Arbeitgeber und als Arbeitnehmer die Bedeutung der Zeugnissprache klar!