Zeugnisaussteller

Aussteller des Zeugnisses ist der Arbeitgeber, stellvertretend kann aber auch ein Vorgesetzter des Arbeitnehmers die Beurteilung übernehmen.

Wichtig ist dabei, dass der Beurteilende weisungsbefugt, also deutlich ranghöher ist. Rechtsanwalt Uwe Lehr, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Im Zeugnis wird der „Dienstgrad“ des Beurteilenden vermerkt. Externe Personen dürfen keine Zeugnisse ausstellen. Wenn ein Insolvenzverwalter einen Arbeitnehmer weiterbeschäftigt, so muss er ein Zeugnis ausstellen.

Beim Todesfall eines Firmeninhabers wird die Pflicht, ein Zeugnis zu erstellen vererbt. Der Erbe muss anhand der Aufzeichnungen ein Zeugnis erstellen.

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