Zeugnisübergabe

Der Anspruch auf ein Zeugnis beginnt dann mit der Kündigungsfrist. Rechtlich entsteht der Anspruch auf ein Zeugnis eigentlich mit dem offiziellen Ende des Arbeitsverhältnisses, also am letzten Arbeitstag. Üblicherweise kann der Arbeitnehmer sein Zeugnis aber schon vorher mit seiner ordentlichen Kündigung beantragen. So kann er sich beispielsweise mit dem Zeugnis schon auf einen neuen Arbeitsplatz bewerben, denn dem Arbeitnehmer soll die Bewerbung bei anderen Arbeitgebern erleichtert werden.

Der Arbeitnehmer hat sein Zeugnis beim Arbeitgeber abzuholen. Ist das Zeugnis bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses noch nicht fertig, so muss es der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zuschicken. Die Kosten muss der Arbeitgeber übernehmen.