Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern
Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses. Er regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber und entscheidet häufig darüber, ob es später zu Streitigkeiten kommt. Deshalb sollte ein Arbeitsvertrag bereits vor der Unterschrift sorgfältig geprüft werden.
Nicht jede Vertragsklausel ist zulässig. Unklare Formulierungen, unwirksame Befristungen oder nachteilige Regelungen zu Überstunden, Vergütung oder Urlaub können erhebliche Auswirkungen auf Ihr Arbeitsverhältnis haben.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Arbeitnehmer bei der Prüfung von Arbeitsverträgen, berate bei Vertragsänderungen und setze Ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber durch.
Was sollte in einem Arbeitsvertrag geregelt sein?
Ein Arbeitsvertrag sollte alle wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses eindeutig festlegen. Dazu gehören insbesondere:
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Tätigkeit und Aufgabenbereich
- Arbeitsort
- Arbeitszeit
- Vergütung
- Urlaubsanspruch
- Kündigungsfristen
- Hinweise auf Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen
- gegebenenfalls eine Befristung
Seit dem Nachweisgesetz müssen Arbeitgeber die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich dokumentieren. Dennoch empfiehlt es sich, den gesamten Vertrag vor der Unterzeichnung rechtlich prüfen zu lassen.
Arbeitsvertrag vor der Unterschrift prüfen
Viele Arbeitnehmer unterschreiben ihren Arbeitsvertrag, ohne die einzelnen Regelungen näher zu prüfen. Erst später zeigen sich Nachteile.
Besonders wichtig sind unter anderem folgende Punkte:
- Probezeit
- Überstundenregelungen
- Ausschlussfristen
- Versetzungsklauseln
- Wettbewerbsverbote
- Sonderzahlungen
- Dienstwagenregelungen
- variable Vergütung
- Kündigungsfristen
- Befristungen
Eine frühzeitige Prüfung schafft Klarheit und verhindert spätere rechtliche Auseinandersetzungen.
Arbeitszeit
Arbeitsbeginn, Arbeitsende und die regelmäßige Wochenarbeitszeit werden im Arbeitsvertrag festgelegt. Arbeitgeber müssen dabei die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes beachten.
Grundsätzlich gilt:
- regelmäßig höchstens acht Stunden Arbeitszeit pro Werktag
- Verlängerung auf bis zu zehn Stunden nur unter bestimmten Voraussetzungen
- gesetzliche Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen
- vorgeschriebene Pausen
- besonderer Schutz für Jugendliche sowie werdende und stillende Mütter
Gerade bei Überstunden oder flexiblen Arbeitszeitmodellen lohnt sich eine rechtliche Prüfung der Vertragsregelungen.
Vergütung, Lohn und Gehalt
Die Höhe der Vergütung wird grundsätzlich im Arbeitsvertrag vereinbart. Zusätzlich können tarifvertragliche oder betriebliche Regelungen gelten.
Häufig enthalten Arbeitsverträge Regelungen zu
- Weihnachtsgeld
- Urlaubsgeld
- Boni
- Prämien
- Provisionen
- Dienstwagen
- Sachbezügen
Nicht jede Vertragsklausel ist wirksam. Gerade bei Rückzahlungsklauseln oder variablen Vergütungen entstehen häufig Streitigkeiten.
Urlaub
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das Bundesurlaubsgesetz schreibt einen gesetzlichen Mindesturlaub vor. Häufig sehen Arbeits- oder Tarifverträge darüber hinausgehende Ansprüche vor.
Wichtige Fragen sind beispielsweise:
- Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?
- Wann verfällt Urlaub?
- Was gilt bei Krankheit während des Urlaubs?
- Was passiert mit Resturlaub nach einer Kündigung?
- Wann besteht Anspruch auf Urlaubsabgeltung?
Auch beim Thema Urlaub kommt es häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Teilzeit und Altersteilzeit
Arbeitnehmer können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen eine Verringerung ihrer Arbeitszeit verlangen. Ebenso bestehen Regelungen zur Altersteilzeit als Übergang in den Ruhestand.
Wir beraten Sie insbesondere zu
- Teilzeitansprüchen
- Arbeitszeitreduzierung
- Rückkehr in Vollzeit
- Altersteilzeit
- Blockmodell
- Rentenrechtlichen Auswirkungen
→ mehr lesen Teilzeit | Altersteilzeit
Geringfügige Beschäftigung
Auch Minijobs unterliegen arbeitsrechtlichen Vorschriften. Geringfügig Beschäftigte haben grundsätzlich dieselben Rechte wie Vollzeitbeschäftigte.
Dazu gehören unter anderem Ansprüche auf
- Urlaub
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Kündigungsschutz (soweit anwendbar)
- Mindestlohn
Gerade bei Minijobs kommt es häufig zu fehlerhaften Vertragsgestaltungen.
→ mehr lesen Geringfügige Beschäftigung
Arbeiten im Ausland
Wer vorübergehend oder dauerhaft im Ausland arbeitet, sollte seinen Arbeitsvertrag besonders sorgfältig prüfen.
Hier spielen unter anderem eine Rolle:
- Dauer der Auslandstätigkeit
- Vergütung
- zusätzliche Leistungen
- Rückkehrregelungen
- Sozialversicherung
- anwendbares Arbeitsrecht
Mehr Informationen: Auslandsaufenthalt →
Befristeter Arbeitsvertrag
Nicht jede Befristung ist wirksam. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz stellt hierfür klare Voraussetzungen auf.
Zu prüfen sind insbesondere:
- sachgrundlose Befristung
- Befristung mit Sachgrund
- Verlängerung einer Befristung
- Schriftform
- Entfristungsklage
Ist eine Befristung unwirksam, kann unter Umständen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestehen.
→ mehr lesen Befristeter Arbeitsvertrag
Wann sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten?
Eine rechtliche Beratung empfiehlt sich insbesondere,
- bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben,
- wenn Ihnen Vertragsänderungen vorgelegt werden,
- bei Streitigkeiten über Vergütung oder Arbeitszeit,
- bei unwirksamen Klauseln,
- bei einer Befristung,
- bei Fragen zu Urlaub oder Teilzeit.
Je früher ein Arbeitsvertrag geprüft wird, desto besser lassen sich spätere Konflikte vermeiden.

Ihr Ansprechpartner
Ich prüfe Ihren Arbeitsvertrag, erläutere Ihnen die rechtlichen Folgen einzelner Vertragsklauseln und vertrete Ihre Interessen gegenüber Ihrem Arbeitgeber – außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten.
➜ Urlaub
➜ Teilzeit
➜ Überstunden für Arbeitnehmer
➜ Sonderregelungen für Arbeitnehmer
➜ Kontakt