Überstunden

Die Überstundenregelung gestalten Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsvertrag. Arbeitet ein Arbeitnehmer über die vereinbarte eigene geregelte Arbeitszeit hinaus, so leistet er Überstunden. Das bezieht sich nur auf die Tätigkeiten für das Unternehmen in dem der Arbeitnehmer angestellt ist.

Folgendes Wissen haben wir für Sie zusamengetragen:

Darüber, ob eine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden besteht, geben individuelle Regelungen Aufschluss. Sie definieren, ob Arbeitnehmer Überstunden leisten müssen. Diese stehen im Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. in der Betriebsvereinbarung. Entscheidend ist die Formulierung der Regelungen: wenn keine Überstunden verabredet sind, muss der Arbeitnehmer auch keine leisten. Sind im Arbeitsvertrag Überstunden vereinbart sind Arbeitnehmer verpflichtet diese zu leisten – vorausgesetzt, die Vereinbarung ist rechtlich wirksam.

Da die Arbeit in der vorgegebenen Zeit nicht immer durchgeführt werden kann, existieren oft Klauseln zur Überstundenregelung im Arbeitsvertrag. Vertraglich vereinbarten Klauseln können ungültig sein, wenn diese den Arbeitnehmer benachteiligen.

Arbeitgeber dürfen grundsätzlich in Ausnahmesituationen wie Notfällen oder bei dringenden betrieblichen Gründen Überstunden anordnen. Grund für einen Notfall ist, wenn beispielsweise viele Kollegen krank sind, dies kann eine Anordnung von Überstunden rechtfertigen. In diesen Fällen ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet Überstunden zu leisten. Liegt kein Grund vor darf der Arbeitgeber keine Mehrarbeit anordnen.

Unwirksame Klauseln zur Überstundenregelung

„Überstunden werden pauschal mit der Vergütung abgegolten.“ Diese Regelung ist unwirksam.

Bei der Formulierung des Arbeitsvertrages können sich Klauseln einschleichen, die arbeitszeitgesetzlichen Prüfungen nicht standhalten. Eine wichtige Voraussetzung für rechtswirksame Klauseln ist eine klare sowie verständliche Formulierung. Arbeitgeber nutzen unklare Formulierung im Arbeitsvertrag jedoch gerne, um von ihren Arbeitnehmern unbezahlte Überstunden einzufordern.

Für Vereinbarungen im Arbeitsvertrag bildet das Arbeitsgesetz die Basis, arbeitsvertragliche Regelungen dürfen also nicht zu sehr davon abweichen. Der Arbeitgeber sollte Rechte oder Pflichten nicht zu stark begrenzen.

Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Arbeitsvertrag richtig formuliert ist. Nutzen Sie eine erste Beratung bei Rechtsanwalt Uwe Lehr, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hannover.

0511/ 59 09 10 30

Arbeitgeber, die der Auszahlung von Überstunden teils ausweichen möchten, können Überstunden klar im Arbeitsvertrag einbinden. Dazu berechnen sie Überstunden in das monatliche Gehalt mit ein. Erforderlich ist dafür allerdings die genaue Angabe der Anzahl der Überstunden.