Arbeitgeber und Arbeitnehmer können nicht „nach Lust und Laune“ kündigen. Es gibt folgende Fristen:
… bei ordentlicher Kündigung
- Arbeitgeber muss Stellungnahme des Betriebsrates einholen.
Frist: 1 Woche - Arbeitnehmer kann dagegen klagen.
Frist: 3 Wochen - Arbeitnehmerin muss Schwangerschaft mitteilen
Frist: 2 Wochen - Arbeitnehmer muss Schwerbehinderung mitteilen
Frist: 1 Monat
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… bei außerordentlicher Kündigung
- Frist bis zum Ausspruch nach Erkennen des Grundes.
Frist: 2 Wochen - Arbeitgeber muss Stellungnahme des Betriebsrates einholen.
Frist: 3 Tage - Arbeitgeber muss Zustimmung des Integrationsamtes beantragen um Schwerbehinderten zu kündigen.
Frist: 2 Wochen - Arbeitgeber muss Zustimmung des Gesundheitsamtes beantragen um Schwangeren zu kündigen.
Frist: 2 Wochen - Arbeitgeber muss einen Antrag beim Arbeitsgericht einreichen um Betriebsratsmitgliedern zu kündigen.
Frist: 2 Wochen
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weiter lesen „Sonderregelungen“
… beim befristeten Arbeitsvertrag
- Arbeitnehmer kann Befristung per Klage anzufechten.
Frist: 3 Wochen
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Ausschlussfristen
- Offene Ansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis.
Frist: je nach Vereinbarung
Arbeitsvertrag
- Zusammenfassung der Tätigkeiten
Frist: 1 Monat