Aufhebungsvertrag

Möchte der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer früher als es die Kündigungsfrist vorsieht aus dem Arbeitsvertrag aussteigen, so ist dies durch einen Aufhebungsvertrag möglich.

Bei einer Aufhebung lösen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Arbeitsvertrag einvernehmlich auf. Vorteil: so können Sie die Folgen eines Kündigungsverfahrens umgehen.

Die Aufhebung wird durch einen Aufhebungsvertrag besiegelt. Dabei gilt das alte Sprichwort: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“ Der Arbeitnehmer sollte sich vor Abschluss des Aufhebungsvertrages über die Folgen informieren.

Achten Sie darauf, dass für Sie keine Nachteile durch den Aufhebungsvertrag entstehen! Eine vorbeugende Beratung durch einen Anwalt bewahrt Sie vor negativen Folgen.

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Auswirkungen

Die Auswirkungen einer Aufhebung zusammengefasst:

  • Die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist entfällt.
  • Der Arbeitnehmer muss auf Sozialversicherungsleistungen verzichten. Zum Beispiel zahlt das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld erst nach einer Sperrzeit von drei Monaten, wenn der Arbeitnehmer nach der Aufhebung arbeitslos ist. Er sollte also darauf achten, dass die verlorengegangenen Sozialversicherungsleistungen im Aufhebungsvertrag so gut wie möglich ausgeglichen werden.
  • Der Arbeitnehmer kann eine hohe Abfindung aushandeln.
  • Bei älteren Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber möglicherweise das vom Arbeitnehmer zu beziehende Arbeitslosengeld erstatten. Der Arbeitgeber kann sich durch den Aufhebungsvertrag von dieser Pflicht befreien.

Lassen Sie sich beraten, wie Sie Ihren Vertragspartner mit einem fairen Angebot für einen Aufhebungsvertrag gewinnen können. Ziehen Sie einen Anwalt hinzu und wägen Sie die individuellen Vor- und Nachteile ab.

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