Kündigungsschutz

Die Regelungen des Kündigungsschutzes geben dem Arbeitsverhältnis Stabilität und Sicherheit. Erst wenn alle Bedingungen für eine Kündigung eingehalten wurden, ist die Kündigung wirksam.

Arbeitnehmer genießen Schutz durch das Kündigungsschutzgesetz. Hält sich der Arbeitgeber nicht an dieses Gesetz, so kann der Arbeitnehmer gegen ihn klagen. Das Arbeitsgericht prüft dann, ob die Kündigung rechtswirksam ist. Arbeitnehmer können sich aber nur dann auf das Kündigungsschutzgesetz berufen, wenn sie dieses auch in Anspruch nehmen können.

Durch einen Aufhebungsvertrag oder eine Freistellung können Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Kündigungsschutz umgehen. Informieren Sie sich frühzeitig bei einem Anwalt über Vor- und Nachteile.
Arbeitnehmer eines Betriebes mit weniger als zehn Arbeitnehmern fallen beispielweise nicht unter das Kündigungsschutzgesetz.

Nehmen Sie Ihr Recht in Anspruch! Holen Sie sich Rat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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