Ist die Abmahnung richtig?

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Was viele nicht wissen: Erfahrungsgemäß sind Abmahnungen falsch formuliert und völlig bedeutungslos. Zweck einer Abmahnung ist in erster Linie der konkrete Hinweis auf falsches Verhalten oder schlechte Leistungen. Außerdem warnt der Chef oder Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit einer Verhalten vor einer Kündigung.

Kontrollieren Sie eine Abmahnung auf folgende Punkte:

  1. Eine Abmahnung muss besagen was falsch ist, eine Situationsbeschreibung reicht nicht.
  2. Nur das Verhalten des Arbeitnehmers ist abmahnbar.
  3. Ausschließlich weisungsbefugte oder bevollmächtigte Personen wie Vorgesetzte können abmahnen.
  4. Für eine Kündigung sind mindestens zwei vorangegangene Abmahnungen erforderlich, nach oben gibt es kein Limit.
  5. Die Androhung einer denkbaren Kündigung ist in der Abmahnung notwendig.
  6. Nur wenn Abmahnung und Kündigung auf dem gleichen Ursprung basieren, kann die Abmahnung zur Kündigung führen.
  7. Verständlichkeit ist Voraussetzung, der Vorgesetzte muss sich versichern, dass der Betroffene die Mahnung erhält und versteht.
  8. Die schriftliche Abmahnung und Beweismitteln für das Fehlverhalten sind sicherzustellen, ohne die kann eine Abmahnung zweifelhaft sein.

Betriebszugehörigkeit, Art und Ausmaß der Pflichtverletzung, die Stellung des Betroffenen innerhalb des Betriebes oder die Folgen des Fehlverhaltens nehmen Einfluss auf die Entscheidung, ob der Abgemahnte bleiben darf oder gehen muss.

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