Müssen Überstunden geleistet werden?

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Die Überstundenregelung gestalten Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsvertrag. Arbeitet ein Arbeitnehmer über die vereinbarte eigene geregelte Arbeitszeit hinaus, so sind das Überstunden. Das gilt nur für die Tätigkeiten für das Unternehmen in dem er angestellt ist.

Darüber, ob eine Verpflichtung zu Leistung von Überstunden besteht, geben individuelle Regelungen Aufschluss. Sie definieren, ob Arbeitnehmer Überstunden leisten müssen. Diese stehen im Arbeits- oder gültigen Tarifvertrag bzw. in der Betriebsvereinbarung. Die Formulierung der Regelungen ist dabei entscheidend: wenn keine Überstunden verabredet sind, muss der Arbeitnehmer auch keine leisten. Sind im Arbeitsvertrag Überstunden vereinbart sind Arbeitnehmer verpflichtet diese zu leisten. Vorausgesetzt, die Vereinbarung ist rechtlich wirksam.

Da die Arbeit in der vorgegebenen Zeit nicht immer durchgeführt werden kann, existieren oft Klauseln zur Überstundenregelung im Arbeitsvertrag. Vertraglich vereinbarten Klauseln können ungültig sein, wenn diese den Arbeitnehmer benachteiligen.

Arbeitgeber dürfen grundsätzlich in Ausnahmesituationen wie Notfällen oder bei dringenden betrieblichen Gründen Überstunden anordnen. Grund für einen Notfall ist, wenn beispielsweise viele Kollegen krank sind, dies kann eine Anordnung von Überstunden rechtfertigen. In diesen Fällen ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet Überstunden zu leisten. Liegt kein Grund vor darf der Arbeitgeber keine Mehrarbeit anordnen.