Sie leisten viele Überstunden, passen Sie auf, dass diese nicht verfallen! Ohne Freizeitausgleich oder Auszahlung der Mehrarbeit sammeln sich Überstunden an. Das Anhäufen von Überstunden ist möglicherweise riskant – die Überstunden können nämlich verfallen.
Wir erklären Ihnen zwei Faktoren, an denen Sie sich orientieren können.
1. Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag
Zweck der Ausschlussfristen ist, einen zeitnahen Ausgleich der Ansprüche von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu sichern.
Macht ein Arbeitnehmer seine Überstunden nicht geltend innerhalb der Frist, so verliert er die Überstunden.
Die Ausschlussfrist muss mindestens drei Monate betragen, sonst ist sie ungültig.
2. Gesetzliche Verjährungsfrist
Die Überstunden verfallen, wenn ein Arbeitgeber seine Überstunden nicht innerhalb von drei Jahren geltend macht.
Gleitzeit
Der Arbeitnehmer kann seine Arbeitszeit selbst einteilen im Gleitzeit-Modell. Ein Ausgleich der Überstunden durch Ausbezahlung ist von daher nicht vorgesehen. Die geleistete Mehrarbeit soll er durch Freizeit abbauen. Gleitzeit-Überstunden verfallen bei einer Kündigung. Der Arbeitnehmer sollte die Überstunden innerhalb der Kündigungsfrist selbst abbauen.
Krankheit
Feiert ein Arbeitnehmer seine Überstunden durch Freizeit ab, so können die Überstunden verfallen, wenn er in dieser Zeit krank wird. Die Überstunden werden bei Krankheit nicht gutgeschrieben. Im Gegensatz zum Urlaub. Überstundenabbau