Für die Höhe des Entgelts der Überstunden ist entscheidend, ob der Arbeitnehmer einen Stundenlohn oder ein festes monatliches Gehalt erhält.
- Beim Stundenlohn kann der Arbeitgeber die Vergütung pro Stunde bezahlen.
- Beim festen Monatsgehalt sollte der Lohn pro Stunde als Basis berechnet werden.
Einen Zuschlag von beispielsweise 25 Prozent, kommt möglicherweise hinzu, denn den schreiben Tarifverträge vor.
Brauchen Arbeitnehmer länger für ihre Aufgaben oder trödeln sie absichtlich, um sich später Überstunden auszahlen zu lassen, haben sie keinen Anspruch auf Vergütung der Überstunden.
Berechnung der Überstundenvergütung
Besteht ein Anspruch auf Vergütung von Überstunden, so stellt sich die Frage, wie hoch diese Vergütung sein soll. Bei einem festen Monatsgehalt berechnet der Arbeitgeber den Stundenlohn in brutto. Dafür gibt es zwei Methoden.
Methode 1
(Bruttomonatsgehalt x 3 : 13) : Wochenstunden = Bruttostundenlohn
Bei einem Monatsgehalt von 3.000 Euro brutto und einer Wochenarbeitszeit von 35 Stunden rechnet man beispielsweise:
3.000 Euro x 3 : 13 Wochen = 692,31
692,31 : 35 Stunden = 19,78 Euro
Der Arbeitgeber muss 19,78 Euro pro geleistete Überstunde auszahlen.
Zuerst multiplizieren Sie das monatliche Bruttogehalt mal 3. Anschließend teilen Sie durch 13 Wochen. Schließlich teilen Sie das durch die Anzahl der Wochenstunden.
Methode 2
Bruttomonatsgehalt : (Wochenstunden x 4,325) = Bruttostundenlohn
Bei einem Monatsgehalt von 3.000 Euro brutto und einer Wochenarbeitszeit von 35 Stunden rechnet man beispielsweise:
35 x 4,325 = 151,375
3.000 : 151,375 = 19,82 Euro
Multiplizieren Sie zunächst die Anzahl der Wochenstunden mit dem Faktor 4,325. Sie erhalten mit der Rechnung die durchschnittliche Anzahl der Arbeitsstunden im Monat. Teilen Sie schließlich den monatlichen Bruttolohn durch diese Zahl.
Existiert ein Tarifvertrag, so ist die vorgeschriebene Methode anzuwenden.
Der Lohn pro Stunde dient als Basis zur Berechnung der Überstundenvergütung. Gibt es eine Vereinbarung auf Zuschläge, kommen diese noch hinzu.
Pauschale Überstundenvergütung
Bei Anspruch auf Vergütung von Überstunden ist zu ermitteln, wie hoch diese Vergütung sein soll. Da Arbeitgeber die Berechnung des Stundenlohns in brutto oft zu umständlich finden, ist die Pauschalvergütung von Überstunden eine beliebte Alternative.
Bedingung ist, dass die Pauschale eine angemessene Gegenleistung für die Überstunden ist – auch auf lange Sicht. Die Beschäftigen dürfen nicht benachteiligt werden.
Überstunden, die über die gesetzlichen Höchstarbeitsgrenzen hinausgehen, müssen extra bezahlt werden. Sie werden von einer Pauschalvereinbarung nicht erfasst.
Als Faustregel gilt: Die von der Monatsvergütung abgedeckten Überstunden sollten den Umfang von zehn Prozent der monatlichen Arbeitszeit nicht überschreiten.