Überstunden von Azubis

Auszubildenden sind in der Regel noch sehr jung. Jugendliche unter 18 Jahre sind minderjährig und das Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) gilt. Für volljährige Auszubildende gilt das Arbeitszeitgesetz.

Sowohl für minderjährige als auch für volljährige Lehrlinge ist eine Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag nicht zu überschreiten. Überstunden sind daher für Azubis grundsätzlich ausgeschlossen – mit einigen Ausnahmen.

Für das Leisten von Überstunden gibt es folgende Bedingung:

  • Bei den Überstunden sollte es sich um Ausbildungsinhalte handeln.
  • Ein Ausbilder des Betriebes sollte den Azubi, in der Zeit, in der er Überstunden leistet, im Auge behalten und betreuen.
  • Der Arbeitgeber schreibt dem Auszubildenden die Arbeitszeit als Freizeit gut und der Auszubildende kann die Überstunden noch in der gleichen Woche abfeiern, minderjährige spätestens innerhalb der nächsten drei Wochen, volljährige innerhalb von fünf Wochen.
  • Es besteht ein Notfall und es steht für die Arbeit kein Beschäftigter zur Verfügung, so darf der Arbeitgeber für vorübergehende und unaufschiebbare Arbeiten einen Auszubildenden heranziehen.
  • Die Überstunden sollten keine Pflicht sein, sondern eine freiwillige Leistung.

Minderjährige Auszubildende dürfen ausnahmsweise eine halbe Stunde pro Tag mehr arbeiten. Volljährige dürfen zwei Stunden pro Tag mehr arbeiten. Erhöht der Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit, so ist dies nur erlaubt, wenn die Regelung zeitlich begrenzt ist.

Steht ein Feiertag bevor, so darf ein Azubi Überstunden leisten, um den Freizeitausgleich für einen Brückentag zu nutzen. Der Azubi muss den freien Tag innerhalb von fünf Wochen nehmen. Zwischen den Arbeitstagen sollten mindestens 12 Stunden freie Zeit liegen.

Fehlen Absprachen zu Überstunden zwischen Arbeitgeber und Auszubildende, so greift das Berufsbildungsgesetz.

Hat ein Auszubildender Überstunden geleistet, so kann er diese auch noch nach seiner Ausbildung geltend machen.

„Schreiben Sie Ihre Überstunden auf. Wichtig ist wieviel Sie gemacht haben und womit Sie die Arbeitszeit verbracht haben.“

Auszubildende sollen grundsätzlich keine Überstunden leisten. Die vorgesehene Arbeitszeit von acht Stunden pro Woche aus dem Tarif- oder Arbeitsvertrag sieht der Gesetzgeber für Auszubildende als genügend an. Das Ziel der Ausbildung ist zu lernen und dafür reicht die Zeit aus.