Stellen Sie sich vor, sie hatten einen wirklich anstrengenden enttäuschenden Arbeitstag mit Ihrem Chef, mit dem Sie sich nicht so gut verstanden an dem Tag und setzen eine leichtfertig geschriebene Mitteilung auf Facebook in Ihrem Freudeskreis ab. Sie schreiben, dass Sie einen Tag mit einem Idioten verbracht haben, natürlich ohne Ihren Vorgesetzten direkt zu benennen. Darauf erhalten Sie die Kündigung. Klingt grotesk, ist aber passiert. Einer 35-jährigen Minijob Angestellten (400Euro-Basis) ist das so ähnlich passiert. Sie ist Mutter von zwei Kindern und bereits acht Jahre für das Unternehmen tätig, dessen Geschäftsführer ihr eine Kündigung wegen dieser Veröffentlichungen aussprach.
Die Frau arbeitet als Augenoptikerin und meinte mit der Meldung ihren Filialleiter, wie sie einige Tage später in einem Personalgespräch bekannte. Dieser erfuhr zuvor von dem Eintrag und war beleidigt. Der Geschäftsführer reagierte da rauf mit einer außerordentlichen Kündigung obwohl sich die Optikerin entschuldigte.
Sie suchte daraufhin Rechtsbeistand bei Rechtsanwalt Uwe Lehr. Das war der richtige Weg, wie sich erwies. Rechtsanwalt Uwe Lehr brachte Klarheit in den Fall: „Die Äußerung hat niemanden beleidigt! Meine Mandantin hat den Namen des Filialleiters nicht genannt und auch nicht den Arbeitgeber beleidigt. Die Kündigung ist deswegen irrelevant.“Schließlich kam es auf Anraten der Arbeitsgerichtskammer zum Friedensschluss. So konnte die Kündigung in eine Abmahnung umgewandelt werden.
Die Richterin des Falls legte den Parteien eine Aussprache nahe, da ihr das Klima in der Filiale nicht so stimmig erschien.
Außerdem gab sie einen generellen Tipp: „Schreiben Sie keine arbeitsplatzbezogenen Meldungen in soziale Netzwerke.“
Rechtsanwalt Uwe Lehr ist Ihr Ansprechpartner