Bundessozialgericht

Bundessozialgericht bestätigt: Die Krankenkasse für Künstler muss Webdesigner versichern

Die Künstlersozialkasse (KSK) weigerte sich 2002 eine Webdesignerin zu versichern, diese klagte beim Sozialgericht Hannover und gewann am 27. Mai 2004. Vor zwei Wochen (1.Juli 2005) bestätigte das Bundessozialgericht die Entscheidung. Damit ist der Zugang zum günstigen Versicherungsschutz frei für alle Webdesigner. Dieses Urteil löst vermutlich eine sozialpolitische Spannung aus, denn heute stehen bereits schätzungsweise … Weiterlesen …