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Surfen am Arbeitsplatz

Fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages durch Surfen am Arbeitsplatz Am 26. April 2002 bestätigte das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (LAG) die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung. Zugrunde lag ein Urteil vom Arbeitsgericht Hannover: Obwohl das private Surfen den Arbeitnehmern vom Arbeitgeber auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung untersagt war, hatte ein Arbeitnehmer den firmeneigenen Internetzugang für seine privaten Zwecke genutzt. Das … Weiterlesen …